Der Markt Markt Berolzheim bestätigt, dass keine Änderungen am mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Mustervertrag in den §§ 6, 7, 12 und 19 Abs. 2 vorgenommen wurden und sich aus den übrigen Vertragsgrundlagen nach § 3 keine diesbezüglichen Änderungen ergaben. Aufgrund dessen konnte von der Vorlage des Vertrags zwischen dem Markt Berolzheim und der Telekom Deutschland GmbH bei der Bundesnetzagentur abgesehen werden (vgl. Nr. 5.8 BbR).
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